Etymologie, Etimología, Étymologie, Etimologia, Etymology, (griech.) etymología, (lat.) etymologia, (esper.) etimologio
VA Staat Vatikanstadt, Estado de la Ciudad del Vaticano, État de la Cité du Vatican, Stato della Città del Vaticano, State of the Vatican City, (esper.) Vatikano
Recht (Rechtssprache), Derecho, Droit, Diritto, Law, (esper.) juro

A

Auditor (W3)

(E6)(L1) http://www.anglizismenindex.de/


(E?)(L?) http://www.newadvent.org/cathen/02070c.htm

The designation of certain officials of the Roman Curia, whose duty it is to hear (Lat. audire) and examine the causes submitted to the pope. They cannot, however, give a decision unless they receive delegated jurisdiction. They are, therefore, not judges in the strict sense of the term. These officials have been part of the Roman Curia since the Middle Ages.
...


B

bona fide (W3)

Engl. "bona fide" (ca. 1542) = dt. ""echt", "authentisch", ist die wörtliche Übernahme von lat. "bona fide" = dt. "gutgläubig", "auf Treu und Glauben", jur. dt. "in gutem Glauben", "mit gutem Glauben". Lat. "bona fide" setzt sich zusammen aus lat. "bona", "bonus" = dt. "gut" und lat. "fide", "fides" = dt. "Glauben".

Man findet für engl. "bona fide", "bona fides" auch die Schreibweisen engl. "bonafide", "bonafides" (obwohl grammatisch nicht korrekt).

(E?)(L?) http://web.archive.org/web/20080718023146/https://www.bartleby.com/68/

bona fide(s)


(E1)(L1) https://www.bartleby.com/81/B3.html

Bona Fide


(E?)(L?) http://www.classicsunveiled.com/romevd/html/derivf.html

bona fide (fides)


(E?)(L?) http://www.etymonline.com/index.php?term=bona fide

"bona fide"1540s, Latin, literally "in good faith", ablative of "bona fides" "good faith" (see "faith"). Originally used as an adverb, later (18c.) also as an adjective. The opposite is "mala fide".


(E?)(L?) http://getwords.com/results/bona fide

"bona fide"
"In good faith", without an attempt to defraud or to deceive.

Word Entries at Word Info containing the term: “bona fide”
...


(E?)(L?) http://www.infoplease.com/ipa/A0001619.html

"bona fide" [Lat.]: in good faith; genuine. “For all her reticence and modesty, it was clear that she was a bona fide expert in her field.”


(E?)(L?) http://www.investopedia.com/terms/b/

Bona Fide Error Bona Fide Foreign Resident


(E?)(L?) http://eggcorns.lascribe.net/english/25/bonified/

"bona fide" » "bonified"


(E?)(L?) http://www.oedilf.com/db/Lim.php?Word=bona fide

Limericks on "bona fide"


(E?)(L?) https://owad.de/word

bona fide


(E2)(L1) https://www.dictionary.com/browse/bona fide

bona fide


(E?)(L?) http://www.vocabulary.com/dictionary/bona%20fide

"bona fide" not counterfeit or copied

Something "bona fide" is the real deal, the real McCoy, genuine — it's not a fake or a counterfeit.
...


(E?)(L?) http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_Latin_phrases

Bona fide


(E?)(L?) http://wordcentral.com/cgi-bin/student?book=Student&va=bona%20fide

"bona fide", adjective

Etymology: from Latin "bona fide", literally "in good faith"; "bona" from "bonus" = "good" and "fide" from "fides" = "faith" - related to "BONUS", "FAITH"


(E?)(L?) http://wordsmith.org/words/bona_fide.html


(E?)(L?) http://wordsmith.org/words/bona_fide.mp3


(E1)(L1) http://books.google.com/ngrams/graph?corpus=0&content=bona fide
Abfrage im Google-Corpus mit 15Mio. eingescannter Bücher von 1500 bis heute.

Engl. "bona fide" taucht in der Literatur um das Jahr 1580 auf.

Erstellt: 2015-03

bona fides (W3)

Lat. "bona fides" = dt. "guter Glaube", engl. "Good faith" ist ein alter Rechtsbegriff, den ich als Nichtjurist nicht erläutern kann. Als deutsche Entsprechung findet man hier die Bezeichnung dt. "Treu und Glauben".

Die ursprüngliche Singularform "bona fide" wurde in den 1830er Jahre versehentlich in die Pluralform überführt und dann als Synonym für "Beglaubigungsschreiben", "Referenzen", "Zeugnisse" gebraucht.

Das erste Auftreten von engl. "bona fides" sieht das "Collegiate Dictionary" im Jahr 1665.

Das Gegenteil von "bona fides" = dt. "guter Glaube", "Treu und Glauben", "ehrliche Absicht", "Rechtmäßigkeit" ist "mala fides" = dt. "Arglist", "böser Glauben", "Unredlichkeit".

(E1)(L1) http://www.koeblergerhard.de/der/DERB.pdf

"bona fides", lat., F., "gute Treue", (im römischen Recht) Verpflichtungsgrundlage bestimmter Verbindlichkeiten, Maßstab für das Schuldverhältnis überhaupt.


(E?)(L?) http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=bonafides.html

bona fides


(E?)(L?) https://www.merriam-webster.com/dictionary/bona%20fides

2010 Sep 04 bona fides
...
First Known Use: 1665
...


(E?)(L?) http://www.oedilf.com/db/Lim.php?Word=bona fides

Limericks on "bona fides"


(E2)(L1) https://www.dictionary.com/browse/bona fides

bona fides: good faith; the state of being exactly as claims or appearances indicate.


(E?)(L?) http://www.thesaurus.com/browse/bona%20fides


Erstellt: 2015-03

C

D

Dekretale (W3)

(E?)(L1) http://www.uni-tuebingen.de/mittelalter/forsch/benedictus/studien/wasserschleben/beitraege_ges.pdf
Eine "Dekretale" ist eine päpstliche Entscheidung in einer konkreten Einzelfrage. Sie leitet sich ab von lat. "decretale", "litterae decretales" = "Schriftstück mit einem Dekret".

Der Link führt zu einer Abhandlung mit dem Titel:

Beiträge zur Geschichte der falschen Dekretalen.

Von Dr. H. Wasserschleben, Professor der Rechte an der Universität Breslau

do, ut des (W3)

In wunderbarer Kürze drückt lat. "do, ut des" einen römischen Rechtsgrundsatz aus: dt. "Ich gebe (dir), damit du (mir) gibst."

In deutscher Kausal-Umkehrung wurde daraus "Wie du mir, so ich dir."

Und als philosophischer, kategorischer Imperativ "Handle so, dass dein Handeln zur allgemeinen Handlungsgrundlage gemacht werden kann."

Dieses hat eine banalere Ausdrucksform gefunden, in "Was du nicht willst, dass man es dir antut, das füge auch keinem anderen zu."

(E?)(L?) http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2007-1.pdf

...
Die - nicht nur bei Homer - überlieferte unverständliche Willkür der Götter wird ihrer Allmacht zugute gehalten und vom Menschen klaglos hingenommen8. Gottliche Unberechenbarkeit, die im eigentümlichen und für den Menschen bisweilen schmerzhaften "Walten der Gottheit" auch moralisch fragwürdige Konsequenzen zeitigt, sowie ihre im Kultus intendierte "do, ut des".Berechenbarkeit sind für das frühe religiöse und moralische Bewusstsein der Griechen kein Widerspruch.
...


(E?)(L?) http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2005-2.pdf

...
In dem ohne Frage interessanten Kapitel V. 4, wo es um Aspekte der Religion und des Kaiserkultes geht, werden wesentliche Änderungen im Verhältnis der Bevölkerung zu den Kaisern und den altrömischen Göttern herausgearbeitet. Die Penetranz allerdings, mit der auf wenigen Seiten (S. 114-122) der Begriff für dieses Verhältnis mit "Reziprozität" und "reziprok" umschrieben wird - im Sinne des "do, ut des" - ist doch arg ermüdend und ebenso redundant. Interessant ist hier vor allem die richtige Interpretation des Opferedikts von Decius zur Stärkung der Identifikation mit den alten Staatsgöttern und eben mitnichten als eine Maßnahme zur Auslöschung des Christentums (S. 116-119). Es gelingt Sommer, vor allem auch in den letzten Kapiteln seines Buches Linien über die Zeit nach 284 zu ziehen, so z. B. zu den "Sonderreichen" als Vorläufer der Tetrarchie bzw. der Regionalisierung sowie der Zweiteilung des Gesamtreiches (S. 107f.), aber auch zu "Sol Invictus" (S. 119-122).
...


(E?)(L?) http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2003-1.pdf

...
Jene Dame aber, die alles andere als eine Königin im eigentlichen Sinne ist, verschmäht bzw. geringschätzt ("spernere") nicht nur den Dichter, sondern verweigert auch der "aristokratischen" Gebieterin den Gehorsam. Welche Gründe Glykera dafür haben mag, sei dahingestellt: Sie nötigt den Dichter, sich an Venus, die Königin zu wenden. Er ist so frei, seine Interessen auf Glykera zu projizieren und ihr in den Mund zu legen, wie er auch schon so frei war, "tecum vivere amem, tecum obeam lubens" in den der Lydia zu geben, aus dem er wohl nichts lieber hörte als solches. Es hat beinahe den Klang einer Mahnung an Venus, endlich dem (Herbei-) Rufen ("vocantis") der Dame Folge zu leisten, das unter der Verwendung von viel "Weihrauch" ("ture ... multo") vonstatten geht. Dieser materielle Aufwand an Räuchermitteln und Wohlgeruch war gebräuchlich bei einem Opfer für Aphrodite / Venus auf dem Räucheraltar, bei einem schlichten Gebet weniger. Hier scheint eher beabsichtigt, durch "ture ... multo" die angerufene Gottheit anzulocken, und im Einklang mit der Formel "Do, ut des" zeichnet sich am Horizont schon leicht die Kontur einer "Bestechung" ab. Doch selbst hierbei leuchtet die horazische Sprachkunst unvergleichlich, in deren Ökonomie das "te" als gemeinsames Objekt zwischen "vocantis" und "transfer" gespannt wird; auch "decoram ... aedem" gleicht in seiner Bedeutung einer Überschneidung von "Gemach / Zimmer" und "Schrein / Tempel", wie die Überblendung zweier Bilder in einem Film: beide Bedeutungen verschmelzen derart miteinander, dass letztendlich zu fragen ist, ob man für "heilig" hält, was sich in jenem "abspielt" und dadurch die sakrale bzw. profane Bedeutung akzentuiert wird, oder ob es gar ununterscheidbar bleibt. Hierin findet die Meisterschaft des Horaz ihren Ausdruck. Leider bietet die deutsche Sprache dafür kein Äquivalent, das eine entsprechende Übersetzung zuließe.
...


(E?)(L?) http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2000-4.pdf

...
Diese Einstellung erscheint am wenigsten selbstverständlich für den Bereich der Landwirtschaft, die den direkten Umgang mit der Natur pflegt. Und von den Römern, einem ursprünglichen Bauernvolk, das so stolz war auf seine ländlichen Wurzeln, hätte man vielleicht auch eine uneigennützige Liebe zur Natur mit ihrer Flora und Fauna erwarten dürfen. Aber in der landwirtschaftlichen Fachliteratur schlägt sich eine solche Haltung im allgemeinen nicht nieder. Der Schriftsteller und Gelehrte VARRO (um 116-27 v. Chr) bestätigt in seinem Werk über die Landwirtschaft, "de rebus rusticis" (I 28), dass es den italischen Bauern vor allem auf Nutzen und Gewinn ankam. In diesem kapitalistischen Geist belehrte z. B. auch CATO d. Ä. (234-149 v. Chr) seinen Sohn, dass er sich Männer zum Vorbild nehmen solle, die mehr Hinzuerworbenes als Ererbtes hinterlassen hätten, und er mahnte ihn, ein Bauer solle niemals kaufen, sondern immer verkaufen. Das Gut mit allem, was dazu gehörte, den Gebäuden, Geräten, pflanzlichen Kulturen, dem Vieh und den Menschen, betrachtete CATO als ein kostbares Vermögen. Weil man dessen Wert erhalten wollte, und aus keinem anderen Grund, ging man sorgsam und pfleglich damit um (de agricultura II 5,7). Von einem solchen Mann, der nicht davor zurückschreckte, seinen Sklaven im Krankheitsfall die Essensrationen zu kürzen und sie bedenkenlos verkaufte, sobald sie nicht mehr leistungsfähig waren, der sich selbst bei den Götteropfern knauserig zeigte, von ihm konnte man nicht erwarten, dass er sich für die Natur um ihrer selbst willen einsetzte. Dieses Kosten-Nutzen-Denken nach dem altrömischen Prinzip des "Do, ut des." ("Ich gebe, damit du gibst."), das bereits in den bäuerlichen Kleinbetrieben galt, steigerte sich zu reinem Profitstreben, als nach den Punischen Kriegen die riesigen Latifundien aufkamen und deren Besitzer, die den direkten Bezug zum Boden verloren hatten, von der Stadt aus die gewinnträchtige Bewirtschaftung ihrer Güter überwachten.
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(E?)(L?) http://www.amici-online.eu/Cursor_04.pdf

...
Doch die meisten dieser Worte verdanken ihre Flügel keineswegs einer strenggefügten Prägung, sondern ihrer Lebensnähe, so zumal die sprichwörtlichen wie "Fortes Fortuna adiuvat oder Gutta cavat lapidem" oder Rechtsregeln wie "Audiatur et altera pars" oder "In dubio pro reo". Je besser ein Zitat zu einer schlagenden oder beziehungsreichen Erwiderung, einem erhellenden oder erlösenden Einwurf taugt, desto höher ist sein Quotation Index. Ein "Errare humanum est" lebt - und lebt gut - von der menschlichen Fehlerhaftigkeit, ein "In vino veritas" von der weinseligen, redseligen Offenherzigkeit, ein "Do, ut des" oder "Manus manum lavat" von dem nüchternen Sinn für Gegenseitigkeit. Die Turnerbewegung hat sich Juvenals "... mens sana in corpore sano" aufs Panier und an die Turnhallen geschrieben und für ihre Zwecke neu gedeutet; Drogenhandel und Geldwäscherei haben dem vespasianischen "Non olet" neue anrüchige Bezüge gegeben. Manche Worte profitieren von einem speziellen Veredlungs- und Verfremdungseffekt: Ein catonisches "Ceterum censeo" hat allemal mehr Gewicht als ein "Im-Übrigen-muss-ich-immer-wieder-sagen"; ein "Alea iacta est" erhebt jedweden Abstimmungsentscheid zum schicksalhaften Schritt über den Rubikon; ein "Veni vidi vici" verleiht jedem raschen Verhandlungserfolg einen Abglanz caesarischer Fortune. Und manch einer hört allenfalls doch lieber ein lateinisch chiffriertes "Si tacuisses ..." als unverblümten deutschen Klartext.
...


(E?)(L?) http://www.koeblergerhard.de/Zielwoerterbuch5.htm
(E?)(L?) http://www.koeblergerhard.de/Zielwoerterbuch6.htm

"Innominatkontrakt" ist der im spätantiken römischen Recht entstehende, der (lat.) "actio (F.) praescriptis verbis" ("Klaganspruch der vorgeschriebenen Worte") zugewiesene sog. unbenannte Vertrag, der nicht schon nach (lat.) "ius (N.) civile" ("Zivilrecht") klagbar ist, aber vom Prätor allmählich über das Rückgabeverlangen hinaus klagbar gemacht wird. Bei dem I. erbringt jemand eine Leistung und soll deshalb eine Gegenleistung erhalten, obwohl er an sich die Rückgabe erreichen kann. Die vier Fälle des Innominatkontraktes sind (lat.) Hierzu zählen (lat. [F.]) "permutatio" ("Tausch"), "aestimatum" (N., "Trödelvertrag"), "contractus mohatrae" und "dare ad inspiciendum" ("Übergabe zwecks Prüfung").

Lit.: Kaser §§ 33 I 2, 38 III 3, 45; Köbler, DRG 64; Bucher, E., Der Trödelvertrag, (in) Innominatverträge, 1988, 95


(E?)(L?) http://www.pegasus-onlinezeitschrift.de/2006_2_3/agora_2_3_2006_bartels.html

...
Doch die meisten dieser Worte verdanken ihre Flügel keineswegs einer strenggefügten Prägung, sondern ihrer Lebensnähe, so zumal die sprichwörtlichen wie "Fortes Fortuna adiuvat" oder "Gutta cavat lapidem" oder Rechtsregeln wie "Audiatur et altera pars" oder "In dubio pro reo". Je besser ein Zitat zu einer schlagenden oder beziehungsreichen Erwiderung, einem erhellenden oder erlösenden Einwurf taugt, desto höher ist sein Quotation Index. Ein "Errare humanum est" lebt - und lebt gut - von der menschlichen Fehlerhaftigkeit, ein "In vino veritas" von der weinseligen, redseligen Offenherzigkeit, ein "Do, ut des" oder ein "Manus manum lavat" von dem nüchternen Sinn für Gegenseitigkeit. Die Turnerbewegung hat sich Juvenals ... "mens sana in corpore sano" aufs Papier und an die Turnhallen geschrieben und für ihre Zwecke neu gedeutet; Drogenhandel und Geldwäscherei haben dem Vespasianischen "Non olet" neue anrüchige Bezüge gegeben. Manche Worte profitieren von einem speziellen Veredlungs- und Verfremdungseffekt: Ein Catonisches "Ceterum censeo" hat allemal mehr Gewicht als ein "Im-Übrigen-muß-ich-immer-wieder-Sagen"; ein "Alea iacta est" erhebt jedweden Abstimmungsentscheid zum schicksalhaften Schritt über den Rubikon; ein "Veni vidi vici" verleiht jedem raschen Verhandlungserfolg einen Abglanz Caesarischer Fortune. Und manch einer hört allenfalls doch lieber ein lateinisch chiffriertes "Si tacuisses" ... als unverblümten deutschen Klartext.
...


(E1)(L1) http://books.google.com/ngrams/graph?corpus=8&content=do, ut des
Abfrage im Google-Corpus mit 15Mio. eingescannter Bücher von 1500 bis heute.

Dt. "do, ut des" taucht in der Literatur um das Jahr 1640 / 1740 auf.

(E?)(L?) https://corpora.uni-leipzig.de/


Erstellt: 2018-02

E

F

aus dem ff
aus dem effeff (W3)

Zur Herkunft der Redewendung dt. "etwas aus dem ff beherrschen" ("etwas aus dem Effeff können") gibt es unterschiedliche Hinweise.

Der Ursprung könnte in der Bezeichnung mittelalterlicher Zitate aus den Pandekten (einer Sammlung altrömischen Rechtsgrundsätze als Grundlage für das Corpus Juris) liegen. Diese Zitate wurden mit dem griechischen Buchstaben "pi", "π" kennzeichneten. Bei unsauberer Schreibweise des kleinen "pi", "π", kann der Buchstabe wie ein "ff" aussehen. Noch im 16. Jahrhunderts sollen die Juristen die Pandekten mit "ff" zitiert haben. Aus dieser anerkannten Quelle juristischen Wissens zu schöpfen, wurde also auch im übertragenen Sinne "aus dem Effeff schöpfen".

Eine weitere mögliche Herkunft wird in der Kaufmannssprache gesehen. Dort findet man einfache "f" für dt. "fein" (ital. "fino"), und das doppelte "ff" für dt. "sehr fein" (ital. "finissimo").

In Grimms "Deutsches Wörterbuch" findet man den Hinweis auf das "ff" in der Musik für "fortissimo", also mit der Bedeutung dt. "etwas mit Nachdruck ausführen".

(E?)(L?) http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/essigsessenzen/825491/

...
Sicher ist, dass über Jahrhunderte die Pandekten mit "ff" abgekürzt zitiert wurde, sogar bis ins 18. Jahrhundert hinein. Da Juristen sich auf dieses Fundament ihrer Wissenschaft regelmäßig stützen mussten, ist die Herleitung von hier sehr wahrscheinlich. Wenn einer sein Fach verstand, dann kannte er sich exzellent aus in den Pandekten. Andererseits bedeuteten die Pandekten gesichertes Wissen. Was aus dem "ff" stammte, war in Ordnung, verlässlich. Wenn einer "etwas aus dem ff (Effeff) versteht", dann also auf exzellenter Wissensbasis.


(E?)(L?) http://www.fragenohneantwort.de/fragen/164/eff-Eff/

Woher kommt die Bezeichnung "etwas aus dem Eff-Eff beherrschen"?


(E?)(L?) http://www.g-buschbacher.de/A_ha/Redewendungen.htm#ff

Etwas "aus dem ff beherrschen"

Bekannt ist der Ausdruck »Etwas aus dem Effeff verstehen, beherrschen« als Synonym für »Etwas gründlich können«. Die wahrscheinlichste Erklärung für die Herkunft ist, dass die Redewendung juristischen Ursprungs ist. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit kennzeichneten Juristen ihre Zitate aus den Pandekten (der Sammlung des alten Juristenrechts Corpus iuris civilis) mit »ff«. Eigentlich hätten die Pandektenzitate mit dem griechischen Buchstaben pi (n) kenntlich gemacht werden müssen. Aber: Weil das »pi« oft unsauber geschrieben wurde, die senkrechten Striche also über den Querbalken des Buchstabens hinausgingen, sah es aus wie ein »ff«. Aufgrund dieses Missverständnisses wurde aus der großen Rechtssammlung immer mit »ff« zitiert. Je öfter ein Jurist »ff« in seine Texte einbaute, um so gelehrter galt er. Etwas aus dem »ff« beherrschen bekam so die Bedeutung: etwas mit Gründlichkeit und Geschicklichkeit tun.


(E?)(L?) http://www.histo-couch.de/ewald-arenz.html

Arenz, Ewald

Der Autor Ewald Arenz kam 1965 in Nürnberg zur Welt und studierte englische und amerikanische Literatur und Geschichte. Seit Beginn der 1990er Jahre ist er als Autor tätig und hat neben einigen Glossen und Kindergeschichten auch Theaterstücke wie die Revue Petticoat & Schickedance und die Boulevardkomödie Die Odaliske (2009) verfasst.

Zu seinen ausserliterarischen Tätigkeiten gehört die Moderation der Radiosendung Aus dem FF - das Feiertagsfeuilleton auf Bayern 2.
...


(E1)(L1) http://books.google.com/ngrams/graph?corpus=8&content=aus dem ff
Abfrage im Google-Corpus mit 15Mio. eingescannter Bücher von 1500 bis heute.

Dt. "aus dem ff" taucht in der Literatur um das Jahr 1890 auf.

(E?)(L?) https://corpora.uni-leipzig.de/


Erstellt: 2018-02

G

H

I

J

K

koeblergerhard.de
Köbler, Gerhard
Frühmittellateinisches Rechtswörterbuch, 1999
Liber exquisiti xenii
Lexikon frühmittelalterlicher Rechtswörter

(E1)(L1) http://www.koeblergerhard.de/publikat.html


(E?)(L?) http://www.koeblergerhard.de/liberexq.html

Liber exquisiti xenii
Lexikon frühmittelalterlicher Rechtswörter für Freunde frühmittelalterlicher Rechtsgeschichte
(Frühmittellateinisches Rechtswörterbuch)

Als der römische Feldherr Gaius Julius Cäsar seinem Senat in der antiken Weltstadt Rom den berühmten Satz "Gallia omnis est divisa in partes tres" schrieb, bestanden bekanntlich andere kulturelle Verhältnisse als zur Zeit des fränkischen Kaisers Karl, dessen Lebensbeschreibung ebenfalls in Latein abgefaßt ist. Aus diesem Grund unterscheidet die europäische Philologie seit langem zwischen Latein und Mittellatein. Um Übereinstimmungen und Abweichungen besser als bisher nachweisen zu können, stellt das frühmittellateinische Rechtswörterbuch als ältere Vorarbeiten zusammenfassender Liber exquisiti xenii (LEX) den gesamten lateinischen Wortschatz der wichtigsten frühmittelalterlichen Rechtsquellen in rund 16000 Stichwörtern und Verweisen den antiken Zeugnissen von Kaisergesetzen und Bibeltexten gegenüber.

Der gesamte Text ist in diesem html-Dokument (ca. 2 MB) angeschlossen. In einer leicht überarbeiteten Fassung ist er 1999 in der Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft Verlag GmbH Postfach 110109 D 35346 Gießen-Lahn als Band 46 der Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft unter dem Titel Liber Exquisiti Xenii. Lexikon frühmittelalterlicher Rechtswörter für Freunde frühmittelalterlicher Rechtsgeschichte (ISBN 3-88430-063-6) im Umfang von XIV und 331 Seiten zum Preis von 48.-DM erschienen.

ARBEITEN ZUR RECHTS- UND SPRACHWISSENSCHAFT
...


koeblergerhard.de
Wörterverzeichnisse frühmittelalterlicher lateinischer Rechtsquellen

(E?)(L?) http://www.koeblergerhard.de/elektronischeindizes/elektronischeindizes.html

Elektronische Indizes (EI) - Wörterverzeichnisse frühmittelalterlicher lateinischer Rechtsquellen

Der Mensch vermittelt dem Menschen Wissen hauptsächlich über die Sprache. Ihre Bindung an den Augenblick des Sprechens und Hörens überwindet er durch die Erfindung der Schrift. Deren Verfügbarkeit wird durch Druck und elektronische Datenverarbeitung zum Grenzenlosen hin gesteigert.

Die Geschichte erschließt der Gegenwart und der Zukunft das Wissen der Vergangenheit durch Beschäftigung mit den überlieferten Quellen. Sie bestehen vor allem aus Texten, Sätzen und Wörtern. Ihrer Verfügbarmachung dienen Ausgaben und Verzeichnisse.

Im Mittelpunkt des Interesses der Rechtsgeschichte stehen die Rechtsquellen. Ihre ältesten Vertreter führen uns am weitesten zurück. Deswegen verdienen die frühmittelalterlichen Rechtsquellen besondere Aufmerksamkeit.

Da ihre wissenschaftlichen Ausgaben das von ihnen bewahrte Rechtsgut nicht vollständig in Verzeichnissen aufschlüsseln, habe ich vor 25 Jahren mit herkömmlicher vorelektronischer Technik das Sprachgut besonders wichtiger Texte vollständig erfasst. Dieser Tage bin ich von einem wesentlichen Interessenten nach vermuteten elektronischen Fassungen der Texte gefragt worden. An die wahrheitsgemäß notwendige Verneinung fügt ein überraschender Zufall die Möglichkeit der elektronischen Erfassung wenigstens der Wörterverzeichnisse.

Dabei handelt es sich um folgende, im Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft Verlag, Postfach 110109, D 35346 Gießen an der Lahn erschienene Werke: Nunmehr werden auch die den Lemmata zugeordneten Belege weltweit zur Verfügung gestellt. Sicherlich wird eines Tages auch die elektronische Erfassung der Texte gelingen, zu deren wissenschaftlicher Erschließung die Wörterverzeichnisse hauptsächlich bestimmt sind.

Gerhard Köbler


L

Lehmklickerbuch (W3)

"Lehmklickerbuch" soll eine ironisierende Bezeichnung für das "Corpus Juris Canonici" sein.

(E3)(L1) http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/

Lehmklickerbuch, n.
zu Lehmklicker "Töpfer" u. Buch (II 1)
verächtliche Bezeichnung für das Corpus Juris Canonici? (so H. Lietzmann, in: Kleine Texte für Vorlesungen 88 (1912) 115 Anm. 36
1528 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VII S. 430


(E?)(L?) http://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_Iuris_Canonici

Das "Corpus Iuris Canonici" ("CIC", "CICa" oder auch "CICan") ist eine Sammlung von römisch-katholischem Kirchenrecht, die im Mittelalter nach und nach geschaffen wurde.

Das CICa besteht aus sechs Teilen:


(E1)(L1) http://ngrams.googlelabs.com/graph?corpus=8&content=Lehmklickerbuch
Abfrage im Google-Corpus mit 15Mio. eingescannter Bücher von 1500 bis heute.

Dt. "Lehmklickerbuch" taucht in der Literatur nicht signifikant auf.

Erstellt: 2011-05

lexexakt
Rechts-Latein

(E?)(L?) http://www.lexexakt.de/glossar/latein.php

Latein war die Sprache des römischen Rechts, das mit der Rezeption auch wesentlicher Teil des deutschen Rechts wurde. Entsprechend kommen viele Begriffe des deutschen Rechts aus dem Lateinischen. Früher war deshalb das Latinum (d.h. der Nachweis, dass man die lateinische Sprache beherrscht) Voraussetzung für das Studium der Rechtswissenschaften.


Auf der Seite findet man Hinweise zu:

M

N

net-and-law
Rechts-Lexikon
Juristische Schlagworte

(E?)(L1) http://www.net-and-law.de/de/netlaw/lexikon/lexikon.php

Immer das gleiche Leid - jedem Fachkreis seine eigene Sprache. Und wer nicht zum Metier gehört, hat oftmals das Nachsehen. Das muß nicht so sein. In unserem "Lexikon des Rechts" erklären wir juristische Fachbegriffe, Abkürzungen und internetspezifische Fremdwörter. Für eine schnelle Recherche haben wir die Begriffe in folgende Rubriken unterteilt:



Hier findet man zwar keine ausführlichen etymologischen Erklärungen, aber viele Hinweise auf die Bedeutung von lateinischen Rechtsbegriffen.

Folgende Begriffe waren am 07.11.2002 eingestellt:

O

P

Q

R

S

T

Tullia Lex (W3)

Die Bezeichnung "Tullia Lex", geht auf Cicero zurück, der während seines Consulats im Jahre -62, das unrechtmäßige Erschleichen eines Amtes durch Bestechung ("ambitus") verboten hatte. Der Name des römische Redners und Statsmanns war Marcus Tullius Cicero - und nach seinem Geschlechternamen "Tullius" wurde sein Gesetz benannt.

(E2)(L1) http://www.kruenitz1.uni-trier.de/cgi-bin/callKruenitz.tcl


Tullianum (W3)

Das "Tullianum", ein unterirdisches Gefängnis, soll wurde im 3. Jahrhundert v. Chr. von dem römischen Könige "Tullus Hostilius", "Servius Tullius" (der Sage nach, der 3. König Roms) erbaut.

Das bei Kriegsgefangenen berüchtigte Staatsgefängnis wird auch "Carcer Tullianus", "Carcer Mamertinus" = "Mamertinischer Kerker". Die Bezeichnung "Mamertinus" bezieht sich auf "Ancus Marcius" (der Sage nach, der 4. König Roms), der an der Errichtung beteiligt war.

Tullus Hostilius

(E?)(L?) http://www.comedix.de/lexikon/db/tullianum.php


(E2)(L1) http://web.archive.org/web/20120331173214/http://www.1911encyclopedia.org/Tullus_Hostilius
Tullus Hostilius

(E2)(L1) http://www.kruenitz1.uni-trier.de/cgi-bin/callKruenitz.tcl


U

V

W

X

Y

Z

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Etymologie, Etimología, Étymologie, Etimologia, Etymology, (griech.) etymología, (lat.) etymologia, (esper.) etimologio
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A

B

C

D

Digitale Bibl. DBSP0002
Constitutiones et Acta
Capitulorum Generalium
Ordinis Fratrum Praedicatorum
1232-2001
Edited by Istituto Storico Domenicano, Roma

(E?)(L?) http://www.digitale-bibliothek.de/Dominikaner.htm

Mit den »Akten und Konstitutionen des Dominikanerordens« liegen erstmals sämtliche Akten der Generalkapitel der Dominikaner (1232-2001), sowie die wichtigsten Ausgaben ihrer Konstitutionen (von 1692, 1857, 1932, 1968 und 1998) vor, zusammen mit dem Text des Sammelwerkes von Vincenzo Fontana und Cajetan Lo-Cicero (1862). Dieses ehrgeizige Projekt des Historischen Institutes des Dominikanerordens möchte durch die vorliegende digitale Ausgabe diese Texte einer breiteren Öffentlichkeit wieder zugänglich machen, die in Druckform seit Jahrzehnten nicht mehr im Buchhandel erhältlich und auch sonst nur schwer zugänglich sind. Zugleich entsteht durch die Möglichkeiten der Aufarbeitung, die diese digitale Textfassung mit ihrer Software bietet, ein Werkzeug für die historische und juristische Forschung, wie es das in der Geschichte der Kirche noch nie gegeben hat.

Die vorliegende Edition basiert auf den Editionen der Generalkapitelsakten von B.M. Reichert, den Originalausgaben der Generalkapitelsakten seit 1844, den originalen Ausgaben der Konstitutionen von V.A. Jandel, S.M. Gillet, A. Fernandez und T. Radcliffe und der Ausgabe der »Constitutiones, declarationes et Ordinationes« von Cajetan Lo-Cicero.

Die Konstitutionen, also die Rechtstexte des Dominikanerordens, dienten nicht nur den Dominikanern als Wegweisung, ihr Ordensleben zu gestalten, sondern auch zahlreichen Männer- und Frauengemeinschaften des katholischen Ordenslebens. Gleichzeitig prägten sie auch die Verfassung der mittelalterlichen Gemeinden und Städte, ja sind eine der wesentlichen Quellen für die Entstehung unserer heutigen Demokratie.

Description

Here for the first time, the surviving Acts of Dominican General Chapters (1232-2001) and some important editions of the Dominican Constitutions (1692, 1857, 1932, 1968, 1998) and Gaietano Lo-Cicero's re-edition of Vincenzo Fontana's "Constutiones, Declarationes et Ordinationes" are presented together in digital form. In this way the Dominican Historical Institute hopes to make these works more readily available, the printed editions being in most cases out of print and difficult to find.

The Dominican Constitutions exercised a profound influence on the legislation of other mediaeval religious orders. This digital edition should provide an invaluable tool for students of church history and law.


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Liebs, Detlef
Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter

(E?)(L?) http://www.chbeck.de/Liebs-Lateinische-Rechtsregeln-Rechtssprichwoerter/productview.aspx?product=22714

7., vollständig überarbeitete und verbesserte Auflage 2007. 303 S.: Gebunden
ISBN 978-3-406-56294-5

Zusammengestellt, übersetzt und erläutert von Detlef Liebs, unter Mitarbeit von Hannes Lehmann, Praxedis Möring und Gallus Strobel

Erschienen: 15.09.2007, sofort lieferbar!




(E?)(L?) https://www.mail-order-kaiser.de/appDE/nav_product.php?product=812153

Das Buch enthält mehr als 1.600 lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter in ihrem Originaltext mit Übersetzung und Erläuterungen. Ausgewählt wurden vor allem die Regeln, die noch einen aktuellen Bezug zum heutigen Recht haben. Ausführliche Register erschließen das Buch, das für Juristen wie für Laien bestimmt ist.

Zusatzinfo zu: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter - Zusammengestellt und erläutert von Detlef Liebs

Das Buch enthält mehr als 1600 lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter in ihrem Originaltext mit Übersetzungen und Erläuterungen. Ausgewählt wurden vor allem die Regeln, die noch einen aktuellen Bezug zum heutigen Recht haben. Ausführliche Register erschließen den Band, der für Juristen wie für Laien bestimmt ist. Er wird hier in neuer Ausstattung vorgelegt.


Erstellt: 2020-02

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Manthe, Ulrich
Geschichte des römischen Rechts

(E?)(L?) http://www.chbeck.de/Manthe-Geschichte-roemischen-Rechts/productview.aspx?product=19928

5., durchgesehene Auflage 2016. 127 S.: Broschiert
ISBN 978-3-406-44732-7

Das Römische Recht bildet eine der Säulen der abendländischen Kultur. Noch heute sind elementare Grundsätze, die römische Juristen vor mehr als 2000 Jahren entwickelt haben, in der internationalen Rechts- und Gesetzgebungspraxis in Geltung. Ulrich Manthe beschreibt und erklärt die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkungsmacht antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.




(E?)(L?) http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2000-3.pdf

Manthe, Ulrich: "Geschichte des römischen Rechts". Munchen: Beck 2000. 127 S. (Beck Wissen in der Beckschen Reihe. 2132; ISBN 3-406-44732-5).

Faszinierend ist in Manthes Darstellung die schon frühe hohe Formalisierung des römischen Rechts, die es nicht zuließ, dass Urteile sich lediglich an Grundsätzen des Gerechtigkeitsempfindens orientierten, dass etwa der Herrscher oder ein Stellvertreter einige Male durchs Land reiste und Recht sprach, statt dessen immer wieder nicht nur vorgegebene Verfahrenswege beschritten werden mussten, sondern auch der Prozessgegenstand sehr präzise beschrieben wurde, so dass eine Prozessform, die für einen bestimmten Gegenstand geschaffen wurde, für einen scheinbar ähnlichen plötzlich nicht mehr zur Verfügung stand.

"Delirant isti Romani"? Kaum. Vielleicht die äußerste Präzision bei der Ausgestaltung des Rechtsprozesses als Garantie für äußerste Rechtssicherheit? Vielleicht.

Eine Geschichte des römischen Rechts auf rund 120 Taschenbuchseiten zu schreiben, die auch und vor allem für Nichtjuristen verständlich ist, gleicht der Quadratur des Kreises. Ulrich Manthe hat daher zunächst das Privatrecht in den Mittelpunkt gestellt, "weil dies die Neuzeit ganz entschieden beeinflust hat" (S. 8), und hiervon das Recht der Republik: "hier wurden die Weichen gestellt" (S. 9). Insofern unterscheidet sich seine Darstellung auch von der längst bewährten und seit 1948 in vielen Auflagen erschienenen "Römischen Rechtsgeschichte" von Wolfgang Kunkel, die eine systematische Einführung sein will.
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Manthe zitiert immer wieder die Paragraphen des BGB, die auf römische Rechtssetzungen zurückgehen. Es sind auch nicht nur die Kursthemen, die - leider viel zu selten - dem römischen Recht gelten konnen.
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Erstellt: 2016-11

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