1922-06-09
Tag der Unabhängigkeit - Aland
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Wegen der internationalen Natur der Ålandfrage wurde die Angelegenheit dem gerade erst gegründeten Völkerbund vorgelegt. Der Völkerbundrat traf im Juni 1921 eine Kompromissentscheidung, die keine der Konfliktparteien, weder Finnland, noch Schweden, noch Åland völlig benachteiligte. Finnland bekam die Ålandinseln zugesprochen, allerdings musste Finnland der åländischen Bevölkerung ihre schwedische Sprache, die Kultur und die örtlichen Gebräuche sowie die Selbstverwaltungsordnung garantieren, welche Finnland Åland bereits 1920 angeboten hatte. Der Beschluss wurde durch ein Abkommen zwischen Schweden und Finnland ergänzt, um die Garantie zu bekräftigen. Gleichzeitig beschloss der Völkerbund, dass ein Abkommen über die Demilitarisierung und Neutralisierung geschlossen werden soll, damit Åland in Zukunft keine militärische Bedrohung für Schweden darstelle.
Nachdem 1920 das Selbstverwaltungsgesetz um Bestimmungen über das Recht, Grund zu erwerben und das Wahlrecht erweitert worden war, wurden 1922 die ersten Landtagswahlen abgehalten. Der Landtag von Åland trat am 9. Juni zu der ersten Vollversammlung zusammen. Dieser Tag wird heutzutage als Unabhängigkeitstag gefeiert. Das Selbstverwaltungsgesetz wurde seitdem zweimal reformiert, 1951 und 1993.
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